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Die Finanzierung einer Liegenschaft

15. September 2017

Wer sich für den Kauf einer Liegenschaft entscheidet, ist unausweichlich mit der Finanzierungsfrage beschäftigt. Nur die Wenigsten können eine Liegenschaft ohne Fremdfinanzierung (Hypothek) kaufen. Der erste Schritt in diesem Fall ist immer ein Gespräch mit der «Hausbank», also der Bank, wo man zum Beispiel ein Lohn- oder ein Sparkonto hat.

Bereits in diesem ersten Gespräch kann Ihnen der Berater einen groben Rahmen Ihrer Möglichkeiten abstecken. Wenn Sie eine Liegenschaft gefunden haben, die in diesen Rahmen passt, so lohnt sich der Bankenvergleichin einem zweiten Schritt. Nicht alle Banken haben dieselben Bedingungen für eine Finanzierung und auch nicht dieselben Konditionen. Suchen Sie sich das für Sie am besten
passende Angebot aus.

Grundlegende Punkte einer Finanzierung
In den nachfolgenden Ausführungen und Beispielen ist immer von selbstbewohntem Wohneigentum (also Wohnung oder Haus für privaten Gebrauch) die Rede. Für Anlageobjekte oder gewerbliche
Liegenschaften gelten andere Perimeter.

Eigenmittel
Die Eigenmittel betragen im Normalfall 20 Prozent (bei einem Kaufpreis von 600'000 Franken entspricht dies 120'000 Franken). Davon müssen 1 O Prozent in Form von Kontoguthaben oder Bargeld
eingebracht werden. Die weiteren 10 Prozent können durch Vorsorgegelder (Vorbezug oder Verpfändung) eingebracht werden.

Tragbarkeit
Die Wohnkosten sollten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens betragen. Wichtig zu wissen ist, dass die Banken dies nicht auf den aktuellen Tiefzinsen berechnen wird, sondern auf einem kalkulatorischen Mittelwert.

Wert einer Liegenschaft
Auch hier spielt wiederum der Wert einer Liegenschaft mit. Auch die finanzierende Bank wird einen Wert der Liegenschaft berechnen. Dieser ist in der Regel deckend mit dem Wert einer durch einen
Profi erstellten Verkehrswertschätzung. Die Bank gewährt auf dem errechneten Wert eine Finanzierung von 80 Prozent. Wollen Sie mehr für eine Liegenschaft bezahlen, so müssen Sie entsprechend
mehr Eigenmittel einbringen. Die Finanzierung einer Liegenschaft ist eine komplexe Sache. Daher lohnt es sich umso mehr, sich einen Bankberater zu suchen, der dies verständlich erklären kann.

Fehlende Eigenmittel
Oft sind fehlende Eigenmittel ein «Killerkriterium» für den Kauf einer Liegenschaft. Insbesondere junge Leute, welche infolge Ausbildung oder Reisen noch über wenig Eigenkapital verfügen, kämpfen
mit diesem Problem. Und doch macht es Sinn, eine Liegenschaft zu kaufen, denn Kaufen ist günstiger als Mieten. Und gerade junge Familien sollten doch über genügend Platz und womöglich auch einen Garten mit Spielmöglichkeiten verfügen. Wie kann man fehlende Eigenmittel generieren? Hier gibt es die Möglichkeit von Darlehen von Dritten, Bürgschaften, Schenkungen oder Erbvorbezug. Dazu kommt man, wenn man den Mut aufbringt, dies in der Familie anzusprechen. Oft sind Eltern oder Verwandte gerne bereit, für eine sinnvolle Investition – was eine Immobilie sicher ist – Hilfe anzubieten. Fragen lohnt sich!

Kauf einer Liegenschaft als Anlage
Wer über genügend Eigenmittel oder Vermögen verfügt, überlegt sich bald einmal, eine Liegenschaft als Anlage zu kaufen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten

  • Kauf einer Wohnung/eines Hauses zur Vermietung
  • Kauf eines ganzen Mehrfamilienhauses zur Vermietung
  • Kauf von Anteilen von Immobilienfonds

Die Anlage von Vermögen in Immobilien scheint verlockend, sind doch gute Renditen möglich. Aber hier gilt sehr genau abzuklären, wo die Risiken liegen. Leerstände, Mieterschäden und schlechte Liegenschaften (das ist auch in den Fonds möglich), können rasch zu einem bösen Erwachen führen. Es gilt in etwa der gleiche Grundsatz wie an der Börse: Es kann gut gehen, aber man muss das Geld auch verlieren können. Einen Restwert hat eine Liegenschaft zum Glück immer, aber ob es mit der Rendite aufgeht, ist nicht immer sicher. Insbesondere mit den steigenden Leerständen auch in unserer Region zeichnet sich hier eine erhöhte Gefahr ab. Hier gelten auch andere Parameter für eine Finanzierung, welche Sie mit Ihrem Bankberater besprechen müssen.

Quelle: Wynentaler Blatt, 15.9.2017